Beschluss Nr. 448:
Der Landkreis
Landshut etabliert zeitnah unter Ausschöpfung der vorhandenen staatlichen
Fördermittel eine flächendeckende hauptamtliche Wohnberatungsstelle. Die
Kombination mit der Stelle des Behindertenbeauftragten wird dabei verfolgt.
Die Stelle ist
entsprechend der Förderdauer zu befristen und vor einer Weiterverlängerung dem
Kreisausschuss zur Entscheidung wieder vorzulegen.