Sitzung: 24.09.2018 Kreisausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Beschluss Nr. 451:
Die Auszahlungen der Kreiszuschüsse für die Renovierung folgender Kirchen können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgen: