Beschluss Nr. 451:
Die Auszahlungen der Kreiszuschüsse für die Renovierung folgender Kirchen können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgen:
Beschluss Nr. 451:
Die Auszahlungen der Kreiszuschüsse für die Renovierung folgender Kirchen können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgen: