Beschluss Nr. 2:
Der Kreistag erlässt gemäß Art. 14 a und Art. 17 der Landkreisordnung die Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte und sonstiger Kreisbürger.
Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und tritt am 01.05.2014 in Kraft.