Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss Nr. 19:

 

  1. Der in der Anlage beigefügte Tarifzonenplan ist der Struktur nach für die Einführung des Tarifes des Landshuter Verkehrsverbundes am 01.01.2019 zugrunde zu legen und umzusetzen. Am Tarifzonenplan, der Basis für alle weiteren Umsetzungsarbeiten ist, werden bis zur Einführung keine grundlegenden Änderungen mehr vorgenommen. Der Harmonisierungsbedarf (Tarif und technische Ausstattung) ist im weiteren Entwicklungsprozess zügig durchzuführen.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Dieser Tarifzonenplan ist Arbeitsgrundlage.

Die Geschäftsstelle wird beauftragt, eine graphische Aufbereitung des Tarifzonenplans zu veranlassen, die dem Fahrgast die Auffindung seiner zu bezahlenden Zonen erleichtert.