Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss Nr. 425:

 

1.    Für das Schuljahr 2017/2018 werden zum Stichtag 01.10.2017 (Schülerzahl, gelten­der ge­setzlicher Gastschulbeitrag) folgende Betriebskostenzuschüsse an kirchliche Schulen im Landkreis- und Stadtgebiet Landshut gewährt:          

 

2.    Die Auszahlung kann durch die Verwaltung nach Erhalt der Betriebskostenabrech­nun­gen 2017 der Schulen erfolgen.

 

3.    Unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten des Landkreises wird im Kreis­haushalt 2019 für die Landkreisschülerinnen und –schüler der kirchlichen Schulen (Gymnasium und Wirtschaftsschule Seligenthal, Realschule Oberroning und Ursulinen-Realschule) ein Be­triebskostenzuschuss von 80 % des gesetzlichen Gast­schulbeitrages zum Stichtag 01.10.2018 eingeplant.