Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss Nr. 94:

 

Im Sinne eines angemessenen, wegweisenden und zeitgerechten Vorgehens für ein interkommunales ÖPNV-Angebot und für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Trägern des LaVV und den beteiligten Verkehrsunternehmen stimmt der Landkreis Landshut der Zahlung des Fehlbetrages für 2017 i.H.v. gesamt 21.776,00 € zu.

 

Die Zuschussbegrenzung wird bis zur Einführung des Verbundtarifes LaVV außer Kraft gesetzt.