Beschluss Nr. 220
Der Landkreis Landshut beteiligt sich nicht an den Kosten des Neubaus des Bahnübergangs (Gehwegverlängerung) auf der Kreisstraße LA 8, Geisenhausen, Hermannskirchener Straße, bzw. an der Planung hierfür.
Beschluss Nr. 220
Der Landkreis Landshut beteiligt sich nicht an den Kosten des Neubaus des Bahnübergangs (Gehwegverlängerung) auf der Kreisstraße LA 8, Geisenhausen, Hermannskirchener Straße, bzw. an der Planung hierfür.