Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss Nr. 220

 

Der Landkreis Landshut beteiligt sich nicht an den Kosten des Neubaus des Bahnübergangs (Gehwegverlängerung) auf der Kreisstraße LA 8, Geisenhausen, Hermannskirchener Straße, bzw. an der Planung hierfür.