Beschluss Nr. 414:
Der Landkreis Landshut gewährt
aufgrund der überregionalen Bedeutung des Bodendenkmals „Erdwerk der Altheimer
Kultur“ die beantragte Förderung des Vorprojektes „Altheim“ der Universität
Regensburg. Die Förderung beträgt 1/3 der Gesamtkosten,
höchstens jedoch 34.000 €.
Grundlage der Förderung sind die
„Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung“ (ANBEST-P).
Für die Publikation der Ergebnisse des
Forschungsprojektes sind die Ausführungen der Bekanntmachung des
Bundesministeriums für Forschung und Bildung im Bundesanzeiger vom 15.11.2016
maßgeblich.
Die Gewährung des Zuschusses bedeutet
nicht, dass bei der geplanten Fortführung des Forschungsprojektes im Rahmen
eines DFG Projektes das Landratsamt als Untere Denkmalschutzbehörde einer
vollständigen oder großflächigen Ausgrabung der noch ungestört erhaltenen
Teilbereiche des Erdwerkes, wie in der Projektskizze vom 21.06.2017 aufgeführt,
zustimmt. Die Frage, ob ein derartiges Vorhaben erlaubnisfähig im Sinne des
Art. 7 BayDSchG ist, bedarf eines gesonderten Erlaubnisverfahrens.
Eine Förderung des Projektes Altheim durch den Landkreis erfolgt vorbehaltlich einer Förderzusage durch die beiden anderen Fördermittelgeber Markt Essenbach und Bezirk Niederbayern.