Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss Nr. 414:

 

Der Landkreis Landshut gewährt aufgrund der überregionalen Bedeutung des Bodendenkmals „Erdwerk der Altheimer Kultur“ die beantragte Förderung des Vorprojektes „Altheim“ der Universität Regensburg. Die Förderung beträgt 1/3 der Gesamtkosten, höchstens jedoch 34.000 €.

 

Grundlage der Förderung sind die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung“ (ANBEST-P).

 

Für die Publikation der Ergebnisse des Forschungsprojektes sind die Ausführungen der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Forschung und Bildung im Bundesanzeiger vom 15.11.2016 maßgeblich. 

 

Die Gewährung des Zuschusses bedeutet nicht, dass bei der geplanten Fortführung des Forschungsprojektes im Rahmen eines DFG Projektes das Landratsamt als Untere Denkmalschutzbehörde einer vollständigen oder großflächigen Ausgrabung der noch ungestört erhaltenen Teilbereiche des Erdwerkes, wie in der Projektskizze vom 21.06.2017 aufgeführt, zustimmt. Die Frage, ob ein derartiges Vorhaben erlaubnisfähig im Sinne des Art. 7 BayDSchG ist, bedarf eines gesonderten Erlaubnisverfahrens.

 

Eine Förderung des Projektes Altheim durch den Landkreis erfolgt vorbehaltlich einer Förderzusage durch die beiden anderen Fördermittelgeber Markt Essenbach und Bezirk Niederbayern.