Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss Nr. 416:

  1. Der Landkreis Landshut gewährt dem Diakonischen Werk Landshut für das Jahr 2018 zur Finanzierung der Schuldnerberatungsstelle eine Abschlagszahlung in Höhe von 58.000 €. Des Weiteren wird das hälftige Defizit aus dem Jahr 2017 in Höhe von 14.090,93 € übernommen.

  1. Nach der erfolgten Delegation der Insolvenzberatung auf die Landkreise und kreisfreien Städte sollen Vertragsverhandlungen mit dem Diakonischen Werk Landshut aufgenommen werden. Mit einer Weiterleitung der staatlichen Mittel für die Insolvenzberatung an die Diakonie besteht dem Grunde nach Einverständnis, soweit es zu einem Vertragsschluss kommt.