Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 6

Beschluss Nr. 185:

1.    Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2018.     

2.    Der Finanzplan 2018 – 2022 und das ihm zu Grunde liegende Investitionsprogramm
2018 – 2022 werden genehmigt. 

3.    Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.         

4.    Die vorgesehene Kreditermächtigung soll projektbezogen für die Generalsanierung des Maximilian-von-Montgelas-Gymnasiums sowie den Neubau der Turnhalle Neufahrn herangezogen werden. Der Landrat wird ermächtigt, die notwendigen Kreditanträge bereits jetzt fristwahrend zu stellen.

5.    Im Vollzug des Haushalts ist anzustreben, dass für die in Anspruch genommenen Förderdarlehen in gleicher Höhe Mittel der allgemeinen Rücklage zugeführt werden, bzw. Sondertilgungen durchgeführt werden. Um das zu erreichen, dürfen die im Haushalt eingeplanten Mittel für den Ausgleich des Betriebskostendefizits der LAKUMED-Kliniken sowie die Zuschüsse für das Feuerwehrwesen und die die Nebenkirchen nur nach vorheriger Zustimmung durch den Kreisausschuss ausbezahlt werden.

6.    Der Antrag der Gemeinde und Verwaltungsgemeinschaft Gerzen vom 01.02.2017 auf Einführung einer gesplitteten Kreisumlage wird nicht weiter verfolgt.