Beschluss Nr. 185:
1.
Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung und
den Haushaltsplan samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2018.
2.
Der Finanzplan 2018 – 2022 und das ihm zu Grunde
liegende Investitionsprogramm
2018 – 2022 werden genehmigt.
3.
Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
4.
Die vorgesehene Kreditermächtigung soll
projektbezogen für die Generalsanierung des Maximilian-von-Montgelas-Gymnasiums
sowie den Neubau der Turnhalle Neufahrn herangezogen werden. Der Landrat wird
ermächtigt, die notwendigen Kreditanträge bereits jetzt fristwahrend zu
stellen.
5.
Im Vollzug des Haushalts ist anzustreben, dass
für die in Anspruch genommenen Förderdarlehen in gleicher Höhe Mittel der
allgemeinen Rücklage zugeführt werden, bzw. Sondertilgungen durchgeführt
werden. Um das zu erreichen, dürfen die im Haushalt eingeplanten Mittel für den
Ausgleich des Betriebskostendefizits der LAKUMED-Kliniken sowie die Zuschüsse
für das Feuerwehrwesen und die die Nebenkirchen nur nach vorheriger Zustimmung
durch den Kreisausschuss ausbezahlt werden.
6. Der Antrag der Gemeinde und Verwaltungsgemeinschaft Gerzen vom 01.02.2017 auf Einführung einer gesplitteten Kreisumlage wird nicht weiter verfolgt.