Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0

Beschluss Nr. 187:

 

Der Kreistag des Landkreises Landshut erteilt gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung für die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2016.