Beschluss Nr. 390:
Der
Kreisausschuss nimmt von der Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses vom
05.12.2017 über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 des Landkreises
Landshut Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag, die Feststellung der Jahresrechnung
2016 gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO zu beschließen.