Beschluss Nr. 175:
Der Kreistag beschließt die 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur
Benutzungssatzung der vom Landkreis Landshut betriebenen
Bauschuttannahmestellen Geisenhausen und Inkofen.
Der Entwurf der 1. Änderungssatzung ist Bestandteil dieses
Beschlusses (Anlage 5).