Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 9

Beschluss Nr. 171:

 

1.    Als Sitz für das neue Landratsamt wird seitens des Landkreises Landshut die Gemeinde Essenbach festgelegt.

 

2.    Entsprechend Art. 2 der Landkreisordnung wird bei der Staatsregierung beantragt, die Verordnung zur Bestimmung der Namen der Landkreise und der Sitze der Kreisverwaltung zu ändern und Essenbach als Sitz der Kreisverwaltung für den Landkreis Landshut zu bestimmen.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, Voruntersuchungen am neuen Standort und erste Planungen für das Landratsamtsgebäude zu machen.

 

4.    Die Verwaltung wird beauftragt Synergieeffekte zu untersuchen, wenn das Landwirtschaftsamt und die Landwirtschaftsschule am gleichen Standort wie das neue Landratsamt gebaut werden würde.