Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 57, Nein: 0

Beschluss Nr. 32:

 

Landkreiseinrichtungen (Ämtergebäude, Schulen etc.) werden für politische Veranstaltungen der Parteien nicht zur Verfügung gestellt.

 

Veranstaltungen der im Kreistag vertretenen Fraktionen und Gruppen, die der Gremiumsarbeit dienen, sind davon ausgenommen.