Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss Nr. 363:

 

Für das Schuljahr 2018/2019 wird die Vorbereitungsklasse wie bisher weitergeführt, jedoch unter der Voraussetzung, dass die Mindestzahl von 16 Schülern/innen des Landkreises und der Stadt Landshut erreicht wird. Ein Rückgriff auf Schüler/innen anderer Kommunen ist dabei möglich, wenn der abgebende Landkreis für die entsprechende Beförderung/Unterkunft zum Besuch der Schule sorgt.

Die im Stellenplan verankerte Stellenmehrung von 1,0 VK Lehrkraft/Pflegepädagoge für die Durchführung der Vorbereitungsklasse wird für den Stellenplan 2019 fortgeschrieben.