Beschluss Nr. 363:
Für das Schuljahr
2018/2019 wird die Vorbereitungsklasse wie bisher weitergeführt, jedoch unter
der Voraussetzung, dass die Mindestzahl von 16 Schülern/innen des Landkreises
und der Stadt Landshut erreicht wird. Ein Rückgriff auf Schüler/innen anderer
Kommunen ist dabei möglich, wenn der abgebende Landkreis für die entsprechende
Beförderung/Unterkunft zum Besuch der Schule sorgt.
Die im Stellenplan
verankerte Stellenmehrung von 1,0 VK Lehrkraft/Pflegepädagoge für die
Durchführung der Vorbereitungsklasse wird für den Stellenplan 2019
fortgeschrieben.