Beschluss Nr. 16:
Der Landkreis ist grundsätzlich bereit, als
Maßnahmeträger für eine Vorklasse zum Berufsintegrationsjahr (BIJ/V) sowie
eines Berufsintegrationsjahrs (BIJ) an der BS IV für das Schuljahr
2014/2015 aufzutreten, soweit die
Maßnahme entsprechend gefördert wird.
Die Fördermittel sind durch die Verwaltung zu
beantragen. Der Landkreis ist dabei bereit, die Fördermittel vorzufinanzieren.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen
notwendigen Kooperationspartner im Wege der Ausschreibung zu ermitteln und zu
beauftragen. Die dadurch evtl. auftretenden über- bzw.
außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
