Nachtrag: 09.10.2017 Nummer 1
Sitzung: 16.10.2017 Kreistag
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 17
Beschluss Nr. 155:
Der Kreistag des Landkreises Landshut spricht sich für die Beibehaltung des Sitzverteilungsverfahrens nach Hare/Niemeyer in Art. 35 Abs. 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz aus. Auf die Begründung im Antrag wird dabei Bezug genommen.