Nachtrag: 09.10.2017 Nummer 1

Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 17

Beschluss Nr. 155:

 

Der Kreistag des Landkreises Landshut spricht sich für die Beibehaltung des Sitzverteilungsverfahrens nach Hare/Niemeyer in Art. 35 Abs. 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz aus. Auf die Begründung im Antrag wird dabei Bezug genommen.