Beschluss Nr. 12:
Bei den bewirtschafteten Parkplätzen am Landratsamt / Kreiskrankenhaus wird für die 1. Stunde Parkzeit keine Gebühr erhoben. Für die 2. Stunde werden 2 € verlangt.
Beschluss Nr. 12:
Bei den bewirtschafteten Parkplätzen am Landratsamt / Kreiskrankenhaus wird für die 1. Stunde Parkzeit keine Gebühr erhoben. Für die 2. Stunde werden 2 € verlangt.