Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss Nr. 11:

Ab 01.08.2014 werden für die Berechnung der angemessenen Wohnkosten nach § 22 SGB II sowie § 29 SGB XII die wohngeldobergrenzen nach § 12 Wohngeldgesetz herangezogen und mit einem Aufschlag von 10 % bzw. für Kumhausen mit 15 % versehen.