Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss Nr. 344:

 

Der Kreisausschuss gewährt für die Renovierung der aufgeführten Nebenkirchen unter Beachtung der Förderrichtlinien nachfolgende Zuschüsse:

 

 

Die Auszahlung erfolgt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung, höchstens in der maximal gewährten Zuschusshöhe nach Vorlage von Zahlungsbelegen und gleicher Beteiligungshöhe der Gemeinde.

 

Im Kreishaushalt 2018 werden bei der Haushaltsstelle 1.3700.9870  150.000 € eingeplant.

 

Die Investitionszuschüsse sind befristet (KAB vom 15.05.2013).