Beschluss Nr. 344:
Der Kreisausschuss gewährt für die Renovierung der aufgeführten Nebenkirchen unter Beachtung der Förderrichtlinien nachfolgende Zuschüsse:
Die Auszahlung erfolgt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung, höchstens in der maximal gewährten Zuschusshöhe nach Vorlage von Zahlungsbelegen und gleicher Beteiligungshöhe der Gemeinde.
Im Kreishaushalt 2018 werden bei der Haushaltsstelle 1.3700.9870 150.000 € eingeplant.
Die Investitionszuschüsse sind befristet (KAB vom 15.05.2013).