Beschluss
Nr. 343:
Die Auszahlungen der Kreiszuschüsse für die Renovierung folgender Kirchen können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgen:
Beschluss
Nr. 343:
Die Auszahlungen der Kreiszuschüsse für die Renovierung folgender Kirchen können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgen: