Beschluss
Nr. 342:
Der Kreisausschuss gewährt für die nicht absehbaren Sanierungsbestandteile bei der Außenrenovierung der Filialkirche Niederhatzkofen einen Kreiszuschuss in Höhe von max. 6.601,00 €.
Die Auszahlung erfolgt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung, höchstens in der maximal gewährten Zuschusshöhe nach Vorlage von Zahlungsbelegen und gleicher Beteiligungshöhe der Stadt Rottenburg.
Die notwendigen Mittel werden im Kreishaushalt 2018 bzw. in den kommenden Kreishaushalten eingeplant.
Der Investitionszuschuss ist befristet (KAB vom 15.05.2013).