Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss Nr. 342:

 

Der Kreisausschuss gewährt für die nicht absehbaren Sanierungsbestandteile bei der Außenrenovierung der Filialkirche Niederhatzkofen einen Kreiszuschuss in Höhe von max. 6.601,00 €.

 

Die Auszahlung erfolgt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung, höchstens in der maximal ge­währten Zuschusshöhe nach Vorlage von Zahlungsbelegen und gleicher Beteiligungshöhe der Stadt Rottenburg.

 

Die notwendigen Mittel werden im Kreishaushalt 2018 bzw. in den kommenden Kreishaus­halten eingeplant.

 

Der Investitionszuschuss ist befristet (KAB vom 15.05.2013).