Beschluss Nr.
334:
Der Landkreis beschafft einen Einsatzleitwagen (ELW) 2 als Ergänzung zum bestehenden Einsatzleitwagen 12/1.
Fördermittel hierfür sind zu beantragen und die entsprechenden Haushaltsmittel einzuplanen.
Bezüglich eines Wechselladerfahrzeugs und eines Abrollbehälters sind Alternativen zu einer Beschaffung zu prüfen.