Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss Nr. 340:

1.    Für das Schuljahr 2016/2017 werden zum Stichtag 01.10.2016 (Schülerzahl, gelten­der ge­setzlicher Gastschulbeitrag) folgende Betriebskostenzuschüsse an kirchliche Schulen im Landkreis- und Stadtgebiet Landshut gewährt:

2.    Die Auszahlung kann durch die Verwaltung nach Erhalt der Betriebskostenabrech­nun­gen 2016 der Schulen erfolgen.

3.    Unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten des Landkreises wird im Kreis­haushalt 2018 für die Landkreisschülerinnen und -schüler der kirchlichen Schulen (Gymnasium und Wirtschaftsschule Seligenthal, Realschule Oberroning und Ursulinen-Realschule) ein Be­triebskostenzuschuss von 80 % des gesetzlichen Gast­schulbeitrages zum Stichtag 01.10.2017 eingeplant.