Beschluss Nr. 340:
1.
Für das Schuljahr 2016/2017 werden zum Stichtag 01.10.2016 (Schülerzahl,
geltender gesetzlicher Gastschulbeitrag) folgende Betriebskostenzuschüsse an
kirchliche Schulen im Landkreis- und Stadtgebiet Landshut gewährt:
2. Die Auszahlung kann durch die Verwaltung nach Erhalt der Betriebskostenabrechnungen 2016 der Schulen erfolgen.
3. Unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten des Landkreises wird im Kreishaushalt 2018 für die Landkreisschülerinnen und -schüler der kirchlichen Schulen (Gymnasium und Wirtschaftsschule Seligenthal, Realschule Oberroning und Ursulinen-Realschule) ein Betriebskostenzuschuss von 80 % des gesetzlichen Gastschulbeitrages zum Stichtag 01.10.2017 eingeplant.