Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss Nr. 345:

 

1.    Der Landkreis Landshut ist bereit, einen Verhütungsmittelfonds einzurichten und stellt hierfür künftig 7.000 € jährlich in seinem Haushalt bereit. Für das Jahr 2017 werden anteilig 2.000 € als außerplanmäßige Ausgabe bereitgestellt.

 

2.    Der Fonds soll zu gleichen Teilen durch die Staatliche anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am Landratsamt Landshut und DONUM VITAE Landshut verwaltet werden.   

3.    Die Mittel dürfen nur zweckgebunden verwendet werden für Frauen nach dem vollendeten 20. Lebensjahr mit      

· Erstwohnsitz im Landkreis Landshut    
· Leistungsberechtigung nach dem Sozialgesetzbuch II oder Sozialgesetzbuch XII
  oder Asylbewerberleistungsgesetz und
· Vorliegen einer besonderen schwerwiegenden sozialen Notlage nach Einschätzung
  der beteiligen Fachkräfte nach erfolgter Beratung.       

 

4.    Nach einem Jahr ist ein Sachbericht vorzulegen.

 

 

Abstimmungsvermerk:

 

Frau Wiesböck richtet anschließend die Bitte an das Gremium, den Personenkreis auf Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag zu erweitern, da diese Gruppe nicht bessergestellt sei, als ALG II-Leistungsempfänger.

Die Ausschussmitglieder erklären sich damit einverstanden, den Personenkreis auf Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag zu erweitern.