Beschluss Nr. 345:
1. Der Landkreis Landshut ist bereit, einen Verhütungsmittelfonds einzurichten und stellt hierfür künftig 7.000 € jährlich in seinem Haushalt bereit. Für das Jahr 2017 werden anteilig 2.000 € als außerplanmäßige Ausgabe bereitgestellt.
2.
Der Fonds soll zu gleichen Teilen durch die
Staatliche anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am Landratsamt
Landshut und DONUM VITAE Landshut verwaltet werden.
3.
Die Mittel dürfen nur zweckgebunden verwendet
werden für Frauen nach dem vollendeten 20. Lebensjahr mit
· Erstwohnsitz im Landkreis
Landshut
· Leistungsberechtigung nach dem
Sozialgesetzbuch II oder Sozialgesetzbuch XII
oder Asylbewerberleistungsgesetz und
· Vorliegen einer besonderen
schwerwiegenden sozialen Notlage nach Einschätzung
der beteiligen Fachkräfte nach erfolgter Beratung.
4. Nach einem Jahr ist ein Sachbericht vorzulegen.
Abstimmungsvermerk:
Frau Wiesböck richtet anschließend die Bitte an das Gremium, den Personenkreis auf Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag zu erweitern, da diese Gruppe nicht bessergestellt sei, als ALG II-Leistungsempfänger.
Die Ausschussmitglieder erklären sich damit einverstanden, den Personenkreis auf Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag zu erweitern.