Beschluss-Nr. 150:
1.
Der
Kreistag teilt die Auffassung aus der Analyse, dass eine der beiden
öffentlichen Einrichtungen - Krankenhaus oder Landratsamt - vom Standort
Landshut-Achdorf wegverlagert werden muss.
2.
Die
Verlagerung des Krankenhauses kommt dabei nicht in Betracht.
3.
Die
Verlagerung des Landratsamtes ist weiter zu verfolgen.
4.
Die
Verwaltung wird unter Einschaltung von externen Sachverständigen beauftragt,
weitere Informationen über ein geeignetes Grundstück, über die konkreten Kosten
für ein neues Landratsamt und die Möglichkeiten zur Finanzierung eines Neubaus
einzuholen und dabei insbesondere eine nicht zu hohe Belastung der Gemeinden
mit Blick auf die Kreisumlage zu beachten.
5.
Bei
der Einholung von Informationen hat die Verwaltung folgende Maßgaben zu
beachten :
a)
Das
Landratsamt wird zur Weiterentwicklung des Krankenhauses Landshut-Achdorf vom
Areal in Landshut-Achdorf wegverlagert.
b)
Beim
Neubau sind das bestehende Landratsamt und bereits bestehenden Außenstellen,
soweit zweckdienlich, wieder zusammen zu führen.
c)
Für
die Erreichbarkeit des neuen Landratsamtes für alle Kreisbürger ist ein
zentraler Standort zu wählen.
d)
Vorrangig
ist dabei aber die Möglichkeit eines Neubaus im Landkreis zu untersuchen.
e)
Synergieeffekte
mit anderen Einrichtungen, wie z.B. bei der Parkplatzsituation, sind zu prüfen.
6.
Die
gesammelten Informationen sind dem Kreisausschuss zur Beratung vorzulegen.
7.
Nach
Abschluss der Vorberatungen wird der Kreisausschuss dem Kreistag unter
Berücksichtigung der unter Punkt 5 vorgegebenen Maßgaben eine Empfehlung zur
Beschlussfassung über den Neubau eines Landratsamtes geben.