Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 4

Beschluss-Nr. 150:

1.    Der Kreistag teilt die Auffassung aus der Analyse, dass eine der beiden öffentlichen Einrichtungen - Krankenhaus oder Landratsamt - vom Standort Landshut-Achdorf wegverlagert werden muss.

2.    Die Verlagerung des Krankenhauses kommt dabei nicht in Betracht.

3.    Die Verlagerung des Landratsamtes ist weiter zu verfolgen.

4.    Die Verwaltung wird unter Einschaltung von externen Sachverständigen beauftragt, weitere Informationen über ein geeignetes Grundstück, über die konkreten Kosten für ein neues Landratsamt und die Möglichkeiten zur Finanzierung eines Neubaus einzuholen und dabei insbesondere eine nicht zu hohe Belastung der Gemeinden mit Blick auf die Kreisumlage zu beachten.

5.    Bei der Einholung von Informationen hat die Verwaltung folgende Maßgaben zu beachten :

a)     Das Landratsamt wird zur Weiterentwicklung des Krankenhauses Landshut-Achdorf vom Areal in Landshut-Achdorf wegverlagert.

b)     Beim Neubau sind das bestehende Landratsamt und bereits bestehenden Außenstellen, soweit zweckdienlich, wieder zusammen zu führen.

c)     Für die Erreichbarkeit des neuen Landratsamtes für alle Kreisbürger ist ein zentraler Standort zu wählen.

d)     Vorrangig ist dabei aber die Möglichkeit eines Neubaus im Landkreis zu untersuchen.

e)     Synergieeffekte mit anderen Einrichtungen, wie z.B. bei der Parkplatzsituation, sind zu prüfen.

6.    Die gesammelten Informationen sind dem Kreisausschuss zur Beratung vorzulegen.

7.    Nach Abschluss der Vorberatungen wird der Kreisausschuss dem Kreistag unter Berücksichtigung der unter Punkt 5 vorgegebenen Maßgaben eine Empfehlung zur Beschlussfassung über den Neubau eines Landratsamtes geben.