Beschluss Nr. 321:
Für das Schuljahr
2017 / 2018 soll für eine neue Vorbereitungsklasse die Möglichkeit einer
Kooperation mit einer staatlichen Berufsschule geprüft werden und bei positivem
Ergebnis umgesetzt werden.
Falls eine
Kooperation mit einer staatlichen Berufsschule nicht zustande kommt, wird das
Modell einer Vorklasse wie bisher weitergeführt, jedoch unter der
Voraussetzung, dass die Mindestzahl von 16 Schülern aus Schülern des
Landkreises und der Stadt Landshut erreicht wird. Ein Rückgriff auf Schüler
anderer Kommunen ist dabei möglich, wenn der abgebende Landkreis für die
entsprechende Beförderung / Unterkunft zum Besuch der Schule sorgt.