Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2

Beschluss Nr. 307:

 

1.    Gefordert wird, die Troglage der Neubaustrecke im Bereich Ohu zwischen der Bahnlinie Landshut-Plattling und der Staatsstraße 2074 mit einem Deckel zu versehen. Es wäre nicht vermittelbar, dass der Bund riesige Summen für ein Autobahnkreuz im Grundwasser aufwendet, aber den letzten und für den Erfolg maßgeblichen Schritt zur Vollendung des Werkes unterlässt. Die Abdeckelung ist technisch sinnvoll, sie ist städtebaulich notwendig, sie ist wirtschaftlich verhältnismäßig und sie ist letztlich auch für den Bund finanzierbar.

 

Abstimmungsergebnis:       Ja 12  Nein 0 

 

 

Beschluss Nr. 308:

 

2.    Bei der Auswahl der geeigneten Trasse ist zu beachten, dass im Falle der Auswahl der Trasse 1b eine Anbindung der Kreisstraße LA 30 direkt oder in nächster Nähe des neuen Knotenpunktes B 299 (alt) und B 15neu zu berücksichtigen ist und im weiteren Planungsablauf eine Variantenuntersuchung vorgenommen wird.

 

3.    Die Isarhangleite ist mittels eines langen Tunnels zu queren. Zum Schutze der Wohnbebauung ist auf Brücken zu verzichten.      

4.    Für den Fall der Auswahl der Trassen 1b oder 1c wird zur Vermeidung von zusätzlichen Eingriffen eine Durchschneidung des kleinen Vilstals und der Ortschaft Altfraunhofen abgelehnt und stattdessen sollte nach Geisenhausen eine Anbindung an die ST 2054 erfolgen.

 

5.    Favorisiert wird eine Kombination aus den Varianten 1a und 1b. Dabei soll die im Zuge der Varianten 1b und 1c vorgesehene Südumgehung im Kleinen Vilstal entfallen. Stattdessen soll die im Zuge der Variante 1a vorgesehene Südumgehung zum Tragen kommen, allerdings mit der Maßgabe, dass die Anbindung der Umgehung an die B 15alt weiter nördlich im Bereich von Niederkam erfolgen soll. Durch diese Abkröpfung nach Norden wird die Baulänge minimiert und eine maximale Verkehrswirksamkeit erreicht, weil die Umgehung noch näher an die Stadt Landshut heranrückt.

Um die Eingriffe in das Landschaftsbild zu optimieren, soll die Südumgehung so geländenah als nach den Richtlinien zulässig trassiert werden. Der Knotenpunkt B 15neu / B 15alt sollte so situiert werden, dass eine spätere Anbindung einer Landshuter Westtangente möglich ist.

Betroffene Vorbehaltsflächen für Bentonit sollten in enger Abstimmung mit den Eigentümern zeitnah ausgebaut werden. Soweit die Eigentümer zu einer vorgezogenen Ausbeutung nicht bereit sind, ist auch die teilweise Herausnahme von Vorbehaltsflächen aus dem Regionalplan anzudenken.

 

6.    Nachdem durch den Weiterbau der B 15neu das Verkehrsaufkommen auf der B 299 Süd zunehmen wird, muss bereits vor Anbindung der Umgehung an die B 299 bei Hohenegglkofen ein vierstreifiger Ausbau der B 299 zwischen Hohenegglkofen und Geisenhausen erfolgen. Dafür ist ausreichend Zeit, weil im Zuge der Hangleitenquerung erst einmal große Brücken und/oder Tunnel gebaut werden müssen. Der Ausbau der B 299 ist als zwingende Folgemaßnahme der Ost-Südumfahrung zu sehen und muss daher auch Kostenbestandteil sein.

 

7.    Die Planung ist auf einen raschen vierstreifigen Weiterbau der B 15neu auf dem Ostkorridor auszurichten. Ein Weiterbau auf dem Westkorridor entlang der B 15alt ist nicht zukunftsweisend und nachhaltig. Angesichts der großen Zahl der Ortsdurchfahrten, der vielen querenden Straßen und der allgegenwärtigen Streubebauung ist hier keine zufriedenstellende Lösung möglich. Nur eine Bundesstraße mit durchgängig vier Fahrstreifen verfügt über die notwendigen Kapazitäten, den Nord-Süd-Verkehr vollständig aufzunehmen. Eine zusätzliche Überholspur an der B 15alt wäre hier nur Kosmetik: Weder führt sie zu nennenswert mehr Sicherheit, noch bringt sie die gewünschten Entlastungseffekte für die Ortschaften und Landstraßen. Die B 15neu sollte zur Trassenbündelung auf dem Korridor der B 299 verlaufen und erst östlich Geisenhausen in den alten Raumordnungskorridor einmünden und möglichst bald bis zur B 388 bei Velden vierstreifig weitergeführt werden. Dieser Ausbau sollte ebenfalls zeitnah erfolgen.