Beschluss Nr. 298:
1.
Die Richtlinien des Landkreises Landshut zur
Kulturförderung werden genehmigt;
sie sind Bestandteil des Beschlusses (Anlage 1).
2. Die Haushaltsansätze für Zuschüsse im Einzelplan 3 „Kulturpflege“ werden im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen veranschlagt.
Der „Kulturfördertopf“ wird bei der Haushaltsstelle 0.3009.7091 (Sonstige allgemeine kulturelle Angelegenheiten, Zuschüsse) angesiedelt.