Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss Nr. 298:

 

1.    Die Richtlinien des Landkreises Landshut zur Kulturförderung werden genehmigt;
sie sind Bestandteil des Beschlusses (Anlage 1).

 

2.    Die Haushaltsansätze für Zuschüsse im Einzelplan 3 „Kulturpflege“ werden im Rah­men der jährlichen Haushaltsberatungen veranschlagt.

Der „Kulturfördertopf“ wird bei der Haushaltsstelle 0.3009.7091 (Sonstige allgemeine kulturelle Angelegenheiten, Zuschüsse) angesiedelt.