Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 55, Nein: 1

Beschluss Nr. 124:

 

1.      Der Kreistag des Landkreises Landshut stimmt der Gründung einer Wasserstoff-Entwicklungsgesellschaft Landshut-Land GmbH (H2LA) auf Grundlage des vorgelegten Gesellschaftsvertrages zu und ermächtigt die Verwaltung zur Umsetzung etwaiger klarstellender Hinweise der Rechtsaufsicht im Gesellschaftsvertrag, insbesondere im Zusammenhang mit dem anschließenden Anzeigeverfahren, ohne erneute Befassung des Kreistags. Der aktuelle Stand des Gesellschaftsvertrags ist als Anhang mitgeltender Bestandteil des Beschlusses.

 

2.      Der Landrat wird angewiesen, die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags erst dann zu veranlassen, wenn das Bayerische Wirtschaftsministerium die Förderung der Gründungskosten für die Projekt- und Entwicklungsgesellschaft, den Grunderwerb, die Grunderwerbsnebenkosten und Erschließungskosten zu Gunsten der Gesellschaft zum Zweck der WTAZ-Realisierung schriftlich in Aussicht gestellt hat.

 

3.      Der Landrat wird als Vertreter des Gesellschafters Landkreis Landshut angewiesen, einem Grunderwerb zum Zweck der WTAZ-Realisierung erst nach Vorliegen eines Förderbescheids des Freistaats Bayern mit der Zusage zur Gewährung von Fördermitteln zuzustimmen und den Erwerbsvorgang im Rahmen der Gesellschafterversammlung zu beschließen.

4.      Die außerplanmäßigen Ausgaben für das Stammkapital der Gesellschaft werden
genehmigt.