Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss Nr. 133:

 

1.      Eine ausschließliche Ausstattung mit mobilen Luftreinigungsgeräten wird abgelehnt.

2.      Der Landkreis Landshut ist grundsätzlich bereit, für seine Schulen zum infektionsschutzgerechten Reinigen und Lüften in Schulen Geräte (zentral oder dezentral) zu beschaffen.

 

3.      Zur Umsetzung dieser Maßnahme ist ein Konzept bezüglich der Ausstattung der Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises zu erstellen.     

 

4.      Der Landrat wird ermächtigt, zur schnellen Umsetzung mögliche mobile Luftreinigungsgeräte zu beschaffen.

 

5.      Dem Kreisausschuss sind die Ergebnisse wieder zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.