Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss Nr. 130:

 

Der Landkreis Landshut achtet bereits jetzt und bis dato bei Neubauten entsprechend auf erneuerbare Energiequellen bzw. auf eine nachhaltige Energieversorgung und setzt diese auch weiterhin um. Künftig wird diese Nachhaltigkeitsbetrachtung bei Auslaufen von Energielieferverträgen bzw. bei Erneuerung von Anlagen empfohlen. Hier ist jeweils individuell nach Wirtschaftlichkeit (unter anderem der Lebenszyklus) und Ökologie zu betrachten.