Beschluss Nr. 52:
Der Kreisausschuss gewährt für die Renovierung der aufgeführten Nebenkirchen unter Beachtung der Förderrichtlinien nachfolgende Zuschüsse:
St. Vitus in Mettenbach
Außenrenovierung von Turm, Schiff und Sanierung der Turmkuppel max. 48.300 €
(Damit wird der Höchstförderbetrag von 50.000 € für durchgeführte
Maßnahmen innerhalb von 10 Jahren ausgeschöpft.)
St. Salvator auf dem Berg
Außen- und Innenrenovierung max. 30.000 €
St. Martin in Högldorf
Außensanierung (Fassaden) max. 5.753 €
Unsere Liebe Frau in Baierbach
Sanierungsarbeiten max. 4.830 €
St. Bartholomäus in Koppenwall
Außenrenovierung max. 11.938 €
(Sollte der 2013 beschlossene Kreiszuschuss für die Innenrenovierung
in Höhe von 38.062 € nicht in voller Höhe ausbezahlt werden, erhöht
sich der Kreiszuschuss für die Außenrenovierung bis zur Erreichung
der Höchstfördergrenze von 50.000 €.)
St. Dionysius in Untergolding
Außenrenovierung Kirche max. 6.550 €
(Da die Friedhofsmauer keine Stützfunktion für die Filialkirche hat,
sind die Kosten für die Erneuerung des Anstrichs nicht förderfähig.)
107.371 €
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Die Auszahlung erfolgt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung, höchstens in der maximal gewährten Zuschusshöhe nach Vorlage von Zahlungsbelegen und gleicher Beteiligungshöhe der Gemeinde.
Im Kreishaushalt 2015 werden bei der Haushaltsstelle 1.3700.9870 50.000 €
eingeplant.