Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss Nr. 124:

 

  1. Von der Notwendigkeit des Abschlusses der beiliegenden Zweckvereinbarung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Gesamtkosten laut Studie betragen für den Landkreis Landshut (kalkulierte Maximalkosten) für das

Haushaltsjahr 2020:         107.079 €

Haushaltsjahr 2021:           20.430 €

Haushaltsjahr 2022:         924.978 €

Haushaltsjahr 2023:           19.510 €

Gesamt:                        1.071.997 €

 

dem stehen folgende Fördermittel gegenüber (kalkuliert wurde mit 85 %)

Haushaltsjahr 2020:           91.017 €

Haushaltsjahr 2021:           17.366 €

Haushaltsjahr 2022:         786.231 €

Haushaltsjahr 2023:           16.584 €

Gesamt:                           911.198 €

 

der Eigenanteil des Landkreises liegt demzufolge bei

 

            Haushaltsjahr 2020:      16.062 €

            Haushaltsjahr 2021:        3.064 €

            Haushaltsjahr 2022:    138.747 €

            Haushaltsjahr 2023:        2.926 €

            Gesamt:                      160.799 €

 

  1. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Kreistag die beiliegende Zweckvereinbarung bzgl. der Verbunderweiterung des MVV zwischen dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen als Gesamtzuwendungsempfänger für die vorbereitende Grundlagenstudie mit den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Landshut, Miesbach, Mühldorf, Rosenheim und Weilheim-Schongau sowie den kreisfreien Städten Landshut und Rosenheim gemäß den Art. 7 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) zu beschließen und die dargestellten Kosten, bzw. Fördermittel in die Haushalte der nächsten Jahre einzustellen.