Beschluss Nr. 32:
Landkreiseinrichtungen (Ämtergebäude, Schulen etc.) werden für politische Veranstaltungen der Parteien nicht zur Verfügung gestellt.
Veranstaltungen der im Kreistag vertretenen Fraktionen und Gruppen, die der Gremiumsarbeit dienen, sind davon ausgenommen.