Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 7

Beschluss Nr. 12:

 

Bei den bewirtschafteten Parkplätzen am Landratsamt / Kreiskrankenhaus wird für die 1. Stunde Parkzeit keine Gebühr erhoben. Für die 2. Stunde werden 2 € verlangt.