Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 59, Nein: 0

Beschluss Nr. 30:

 

Zum Antrag der Fraktions- und Gruppensprecher des Kreistags aus der Wahlperiode 2008 bis 2014 wird folgender Beschluss gefasst.

 

1.         Der Landkreis Landshut wird die von der Regierung von Niederbayern zugewiesenen Asylbewerber primär und nach vorhandener Kapazität weiterhin dezentral unterbringen.

2.         Die Regierung von Niederbayern wird aufgefordert, keine weiteren zentralen Unterkünfte im Landkreis Landshut zu errichten.